Da das kartenausgbende Institut (die Bank das Käufers) vom Händler eine Gebühr für das ec cash Verfahren verlangt, wurde vom Handel das Verfahren ELV entwickelt.
Beim ELV - Verfahren wird die ec-Karte in den Kartenleser gesteckt und aus den Magnetstreifen - Daten eine Lastschrift erstellt. Das Kartenterminal baut keine Verbindung zum Rechenzentrum auf, sondern druckt lediglich einen Beleg.
Der Kunde unterschreibt den Terminalausdruck. Die Unterschrift muss mit der ec-Karte verglichen werden. Die elektronische Lastschrift wird im Kartenterminal gespeichert und erst mit dem Kassenschnitt übertragen.
Eine Einlösungsgarantie besteht nicht. Ist also das Konto des Käufers nicht gedeckt, wird die Lastschrift nicht eingelöst.
Ebenso platzt die Lastschrift, wenn der Käufer innerhalb von 6 Wochen bei seiner Bank der Einlösung widerspricht. Hierfür braucht er keinen Grund, wie defekte Ware oder ähnliches.
Der Käufer ist zwar nach BGB zur Zahlung verpflichtet, aber der Händler muss sich selbst darum kümmern, die Forderung einzutreiben. Natürlich kann er damit auch ein Inkasso-Unternehmen beauftragen.
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